Die Sektionen haben einmal jährlich bis zum 31. Dezember die während des Jahres aufgeführten Werke über die SBV-Datenbank hitobito zu deklarieren. Diese Verzeichnisse bilden die Grundlage zur Verteilung der Entschädigungen an die Komponisten. Vereine, die dieser Pflicht nicht nachkommen, bezahlen eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 150.–